Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 28. Januar 2025 zum Aktenzeichen 1 AZR 73/24 entschieden, dass Abfindungsansprüche aus einem durch Spruch der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplan, der erfolglos gerichtlich angefochten wurde, zu dem im Sozialplan bestimmten Zeitpunkt und nicht erst mit Rechtskraft der Entscheidung in dem Beschlussverfahren über die Wirksamkeit des Einigungsstellenspruchs fällig werden. Aus der […]