Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 12. November 2024 zum Aktenzeichen 9 AZR 13/24 entschieden, dass dann, wenn ein Unternehmen, das einem Konzern angehört, einen Arbeitnehmer seit Beginn des Arbeitsverhältnisses über mehrere Jahre einem anderen Konzernunternehmen überlässt, regelmäßig davon auszugehen ist, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers zum Zweck der Überlassung erfolgt ist. In diesem Fall […]