Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 19.04.2018 zu den Aktenzeichen BVerwG 2 C 36.17 und BVerwG 2 C 40.17 entschieden, dass die Richter beim Oberverwaltungsgericht nochmals genau prüfen, sollen, wie es um den Freizeitausgleich von Feuerwehrleuten steht, die mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Das Oberverwaltungsgericht muss erneut prüfen, ob die Voraussetzungen einer europäischen […]