Das BVerfG hat mit Beschluss vom 30.01.2020 zum Aktenzeichen 2 BvR 1005/18 entschieden, dass eine blinde Frau, der die Ärzte einer Gemeinschaftspraxis verboten hatten, ihre Blindenführhündin bei der für sie notwendigen Durchquerung der Praxis mitzuführen, durch einen das Verbot bestätigenden Gerichtsbeschluss in ihrem Recht aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG verletzt wird. Aus […]