Das Verwaltungsgerichts Trier hat mit Urteil vom 11.04.2022 zum Aktenzeichen 6 K 3630/21.TR entschieden, dass als Lebensmittel vertriebene Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten, ohne vorherige Zulassung nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Aus der Pressemitteilung des VG Trier Nr. 10/2022 vom 26.04.2022 ergibt sich: Die Klägerin, eine Firma aus der Vulkaneifel, stellt pflanzliche Bio-Lebensmittel wie […]