Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 25.02.2022 zum Aktenzeichen 3 K 1611/18 festgestellt, dass das durch Allgemeinverfügung geregelte Verbot von zwei Versammlungen, die die Klägerin im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg durchführen wollte, rechtswidrig war. Aus der Pressemitteilung des OVG Hamburg vom 25.02.2022 ergibt sich: Mit Allgemeinverfügung vom 1. Juni 2017 verbot die Freie und […]