Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.11.2021 zum Aktenzeichen 2 BvR 1473/20 eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die den im Rahmen der Dienstaufsicht gegenüber einem Richter ausgesprochenen Vorhalt ordnungswidriger Ausführung seiner Amtsgeschäfte und die Ermahnung zu ihrer ordnungsgemäßen, unverzögerten Erledigung betrifft. Aus der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 97/2021 vom 23.11.2021 ergibt sich: Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, […]