Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona wiederholt in den Verfahren C-793/19, C-794/19, C-140/20, C-339/20, C-397/20 vor dem Europäischen Gerichtshof, dass die allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt ist. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 206/2021 vom 18.11.2021 ergibt sich: Die Rechtsprechung […]