Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Beschluss vom 17.05.2021 zum Aktenzeichen 13 B 331/21 entschieden, dass die Bundesnetzagentur nicht unter namentlicher Nennung von Unternehmen, die ein Bußgeld erhalten haben, in Pressemitteilungen bekannt gegeben werden dürfen. Öffentliche Stellen sind grundsätzlich ohne besondere Ermächtigung dazu berechtigt, im Zusammenhang mit der ihnen jeweils zugewiesenen Sachaufgabe Presse-, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit […]