Das Oberlandesgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 13.05.2020 zum Aktenzeichen 2 U 78/19 entschieden, dass eine Influencerin im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Auftritt keine Bilder von sich einstellen darf, auf denen sie Waren präsentiert und auf die Accounts der Hersteller verlinkt, ohne dies als Werbung kenntlich zu machen. Aus der Pressemitteilung des OLG Braunschweig Nr. […]