Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 16.04.2020 zum Aktenzeichen 16 U 9/20 entschieden, dass der Zitierende verpflichtet ist, die eigene Deutung einer mehrdeutigen Äußerung durch einen Interpretationsvorbehalt als solche kenntlich zu machen. Aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt Nr. 31/2020 vom 28.04.2020 ergibt sich: Wenn dies nicht geschehe, sei er zum Unterlassen verpflichtet, so das Oberlandesgericht. […]