Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20. Februar 2018 zum Aktenzeichen VI ZR 30/17 entschieden, dass es ein Arzt nicht hinnehmen muss, auf der Internetadresse www.jameda.de (Arztsuche- und Arztbewertungsportal) mit einem Profil abgebildet zu sein, bei welchem Patienten Bewertungen über den Arzt abgeben können. Die Richter in Karlsruhe führten aus, dass Jameda kein „neutraler“ […]