Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.6.2024 zum Aktenzeichen 16 U 195/22 entschieden, dass ein Plattformbetreiber für rechtsverletzende Inhalte von Nutzern der Plattform nur haftet, wenn die Beanstandungen eines Betroffenen – die richtig oder falsch sein können – so konkret gefasst sind, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht […]