Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 27.08.2019 zum Aktenzeichen 1 BvR 811/17 entschieden, dass die Entscheidungen der Instanzgerichte, dass auf der Facebook-Seite des Berliner Landesverbandes der NPD jugendgefährdende Inhalte veröffentlicht würden und die Partei deshalb einen Jugendschutzbeauftragten habe bestellen müssen, gegen die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG verstoßen. Aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 66/2019 […]