Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 25.05.2021 zum Aktenzeichen 2 Sa 39/21 entschieden, dass Vortrag einer anwaltlich vertretenen Partei, der nicht elektronisch oder nicht durch eingebettete Schriftarten elektronisch übermittelt wird, nicht berücksichtigt werden kann. Das Arbeitsgericht hatte in der Güteverhandlung im Beschluss dem Kläger aufgegeben, die Klage abschließend und ggfs. unter Beweisantritt zu begründen. […]