Dass Bundesministerium für Justiz und Verbraucher teilt in seiner Pressemitteilung vom 06.05.2020 mit, dass Pauschalreisende, die bei einem deutschen Reiseveranstalter der Thomas Cook-Gruppe, bei der Thomas Cook International AG oder der Tour Vital Touristik GmbH gebucht hatten und aufgrund der Insolvenz dieser Reiseveranstalter Schäden erlitten haben, können seit dem 06.05.2020 die freiwilligen Ausgleichszahlung der Bundesregierung […]