Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 22.6.2022 zum Aktenzeichen 17 U 21/22 entschieden, dass auf Fahrgassen eines Parkplatzes, die vorrangig der Parkplatzsuche dienen und nicht dem fließenden Verkehr, nicht die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt. Die Fahrer sind vielmehr verpflichtet, defensiv zu fahren und die Verständigung mit dem anderen Fahrer zu suchen. […]