Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 04.07.2022 zum Aktenzeichen 1 O 328/21 entschieden, wer die Kosten trägt, wenn ein Auto abgeschleppt wird, weil der Stempel auf der Parkberechtigung durch die Sonneneinstrahlung verblichen ist. Aus der Entscheidung des Monats des LG Koblenz ergibt sich: Der Sachverhalt: Der Kläger ist berechtigt, Sonderparkplätze für Schwerbehinderte zu nutzen. Im Jahr 2020 erhielt […]