Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 25.04.2022 zum Aktenzeichen 29 U 185/20 entschieden, dass ein mit der Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung beauftragter Architekt seinen Auftraggeber über ein denkmalschutzrechtliches Genehmigungserfordernis aufzuklären hat. Zweck dieser Verpflichtung ist es, den Bauherrn in die Lage zu versetzen, die Realisisierungschancen des Vorhabens einschätzen zu können. Nicht zum Schutzzweck […]