Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 16.03.2022 zum Aktenzeichen 4 O 213/21 entschieden, ob derjenige Schmerzensgeld verlangen kann, der dabei stürzt, dass er einen Kinderwagen beiseiteschiebt, um an seinen Briefkasten zu gelangen. Aus der Endscheidung des Monats des LG Koblenz aus April 2022 ergibt sich: Zum Sachverhalt: Die Kägerin und die Beklagte zu 1. […]