Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 2. Juni 2022 zum Aktenzeichen 8 AZR 191/21 entschieden, dass der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, die – vom Arbeitgeber widerlegbare – Vermutung iSv. § 22 AGG* begründen kann, dass die Benachteiligung, die der schwerbehinderte Mensch erfahren hat, wegen der Schwerbehinderung […]