Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat am 11.11.2021 zum Aktenzeichen 11 U 92/20 entschieden, dass dann, wenn jemand durch einen von einem Polizeibeamten abgegebenen Schuss verletzt wird, der Verletzte beweisen muss, dass die Polizei durch die Abgabe des Schusses das „Übermaßverbot“ verletzt hat, wenn die Polizei zur Ausübung unmittelbaren Zwangs (Einwirkung auf Personen mittels körperlicher Gewalt, Hilfsmitteln […]