Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 04.02.2020 zum Aktenzeichen 7 U 285/19 darauf hingewiesen, dass ein Fußgänger, der über ein gut sichtbares Hindernis auf dem Gehweg stolpert, welches er zuerst wahrgenommen, aber anschließend vergessen hat, keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Aus der Pressemitteilung des OLG Köln Nr. 24/2020 vom 12.05.2020 ergibt sich: Gegenstand des […]