Das Sozialgericht Mainz hat mit Urteil zum Aktenzeichen S 2 BA 24/22 entschieden, dass ein Berufsringer, der für einen Ringerverein im Jahr 2022 in der Ringer-Bundesliga angetreten ist, nicht selbstständig ist. Die Rentenversicherung stellte gegenüber dem Verein, für den der Ringer Kämpfe im Ligabetrieb absolvierte, fest, dass der Berufsringer anstatt als Selbstständiger als abhängig Beschäftigter […]