Ein 15-jähriger Nachwuchsspieler, der sich in einem Leistungszentrum eines Bundesliga-Vereins beim Fußballspielen verletzte, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Frankfurt am Main entschieden. Der Fördervertrag, den der Jugendliche mit dem Verein geschlossen hatte, wertete das Gericht als Arbeitsverhältnis – weit mehr als nur eine Freizeitbetätigung. Die Folge: […]