Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 18.03.2021 zum Aktenzeichen L 3 AS 28/21 B ER entschieden, dass während einer coronabedingten Schulschließung Schüler, die Arbeitslosengeld II beziehen, einen Anspruch auf die Anschaffungskosten für ein internetfähiges Endgerät haben. Aus der Pressemitteilung des LSG SH vom 26.03.2021 ergibt sich: Der Anspruch besteht grundsätzlich für jedes in einem […]