Das Sozialgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 24.11.2020 zum Aktenzeichen S 34 KR 2391/20 ER entschieden, dass eine Arbeitnehmerin, die ihr Kind über das erste Lebensjahr hinaus weiterhin stillt und deswegen nicht arbeitet, jedenfalls dann keinen Anspruch auf Mutterschutzlohn hat, wenn kein ärztlich attestiertes Beschäftigungsverbot für die Stillzeit vorliegt. Aus der Pressemitteilung des SG Frankfurt […]