Das Sozialgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20.02.2020 zum Aktenzeichen S 20 R 1628/15 entschieden, dass aus Rumänien angeworbene Betreuungskräfte, die an private Haushalte vermittelt werden, bei der Firma, die die Vermittlung vornimmt, abhängig beschäftigt sein können. Aus der Pressemitteilung des SG Stuttgart vom 03.08.2020 ergibt sich: Die Beteiligten stritten um die Rechtmäßigkeit einer Nachforderung […]