Das Landessozialgericht München hat mit Beschluss vom 27.11.2018 zum Aktenzeichen L 2 SB 109/17 B entschieden, dass die Staatskasse die Kosten für ein psychiatrisches Gutachten zum Nachweis eines höheren Grades der Behinderung tragen muss, wenn dieses Gutachten die Sachaufklärung wesentlich gefördert hat. Aus der Pressemitteilung des Deutschen Anwaltsvereins SozR 07/2019 vom 25.11.2019 ergibt sich: Bei […]