Das Bayerische Landessozialgericht in München hat mit Urteil vom 17.01.2019 zum Aktenzeichen L 12 KA 53/18 entschieden, dass ein Klinik-Chefarzt, der gleichzeitig auch als Vertragsarzt zugelassen ist, am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen muss. Aus der Pressemitteilung des Deutschen Anwaltsvereins MedR 18/2019 vom 18.11.2019 ergibt sich: Der Urologe ist als Chefarzt an einem Klinikum angestellt und führt […]