Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt hat mit Urteil vom 05.11.2019 zum Aktenzeichen L 3 U 45/17 entschieden, dass Teilnehmer an einer Gesellschaftsjagd, die als Treiber und Hundeführer eingeladen sind, nicht gesetzlich unfallversichert sind. Aus der Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts Nr. 20/2019 vom 10.12.2019 ergibt sich: Ein Mann mit Jagderlaubnis nahm auf Einladung der Forstverwaltung als […]