Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Juli 2024 zum Aktenzeichen 2 BvR 1614/23 entschieden, dass die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus verfassungswidrig ist. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Landgericht Kleve verurteilte den Beschwerdeführer am 22. Februar 2017, rechtskräftig […]