Das Bayerische Oberste Landgericht hat mit Beschluss vom 04.08.2021 zum Aktenzeichen 201 OBOWi 735/21 entschieden, dass die Beteiligung eines vierjährigen Kindes an einer kommerziellen Bühnenshow mit großem Publikum in der Form, dass das Kind in einer halbstündigen Musikdarbietung als Solosänger in ein eigens aufgestelltes Mikrofon singt und Gitarre spielt, eine Beschäftigung i.S.d. Jugendarbeitsschutzgesetzes ist. Da […]