Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.05.2020 zum Aktenzeichen VIII ZR 2/19 entschieden, dass „Rittigkeitsprobleme“ durch von einem Reitpferd gezeigte Widersetzlichkeiten, etwa in Form eines gelegentlichen Durchgehens, auch bei Vorliegen eines nicht mit Krankheitssymptomen verbundenen Kissing Spines-Befundes – in Ermangelung einer anderslautenden Beschaffenheitsvereinbarung oder eines besonderen Vertragszwecks – weder einen Sachmangel im Sinne von § […]