Der Europäische Gerichtshof hat am 24.11.2020 zum Aktenzeichen C-59/19 entschieden, dass die Plattform Booking.com von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor einem Gericht des Mitgliedstaates, in dem das Hotel liegt, auf Unterlassung eines etwaigen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung verklagt werden kann. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 147/2020 vom 24.11.2020 ergibt sich: Auch wenn […]