Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Beschluss (v. 09.09.2025 – 5 AZN 142/25) klargestellt, dass Gerichte auch nach der Einführung neuer Videokonferenz-Regelungen weiterhin per Telefonkonferenz über die Wiedereröffnung einer bereits geschlossenen mündlichen Verhandlung beraten dürfen. Voraussetzung ist, dass das Urteil zwar bereits intern beraten und beschlossen, aber noch nicht verkündet ist, und alle mitwirkenden […]