Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Urteil vom 15.01.2025 zum Aktenzeichen 4 U 137/23 entschieden, dass auch von der Strafjustiz beschlossene Geldauflagen insolvenzrechtlich angefochten und zurückgefordert werden können. Das Land ist dabei auch für Zahlungen, die nicht der Landeskasse, sondern gemeinnützigen Einrichtungen zugutekommen, richtiger Anfechtungsgegner. Aus der Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main […]