Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 01.03.2022 zum Aktenzeichen 7 Ta 1/22 entschieden, dass die Festsetzung des Gegenstandswertes für die Freistellung eines Arbeitnehmers, die länger als einen Monat andauert, pauschalierend in Höhe eines Monatsgehaltes des Arbeitnehmers erfolgt. Der Streitwert eines Vergleichs übersteigt den Streitwert des Verfahrens, in welchem der Vergleich geschlossen wird, lediglich dann, […]