Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 26.06.2025 (Az. 3 Ws 210/25) klargestellt, dass im Beschwerdeverfahren gegen den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung kein Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers besteht, wenn weder besondere Schwierigkeiten der Sach- oder Rechtslage vorliegen noch der Verurteilte außerstande ist, sich selbst zu verteidigen. Außerdem entschied das Gericht, dass ein von […]