Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24. November 2023 zum Aktenzeichen 1 BvR 1962/23 entschieden, dass die Bezeichnung im Kampf um das Recht Äußerungen wie „fetter Anwalt“ und „Rumpelstilzchen“ zulässig sind. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen ihre im Wege der einstweiligen Verfügung ergangene Verurteilung, es zu unterlassen, auf ihrer Internetseite „(…)“ über […]