Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27. Januar 2022 zum Aktenzeichen 2 BvR 1214/21 entschieden, dass die Entscheidungen zur Überstellung eines rumänischen Staatsangehörigen zur Strafvollstreckung in Rumänien verfassungswidrig ist. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Überstellung des Beschwerdeführers, eines rumänischen Staatsangehörigen, zur Strafvollstreckung nach Rumänien. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an, soweit dies zur Aus […]