Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 13. August 2024 zum Aktenzeichen 7 A 10660/23.OVG entschieden, dass der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz den Antrag einer Muslimin, ihr eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren zu erteilen, zu Recht abgelehnt hat. Aus der Pressemitteilung des OVG RP Nr. 13/2024 vom 23.08.2024 […]