Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschuss vom 28.06.2019 zum Aktenzeichen 6 W 35/19 entschieden, dass es verbotene, getarnte Werbung darstellt, wenn ein „Influencer“ ein Produkt empfiehlt ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, er sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte er empfiehlt. […]