Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschlüssen zu den Aktenzeichen 2 L 3912/25, 2 L 4140/25, 2 L 134/26 entschieden, dass eine Polizeikommissarin, gegen die der begründete Verdacht besteht, dass sie ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich hat ändern lassen, um ihre Beförderungschancen zu erhöhen, aus dem Beförderungsauswahlverfahren ausgeschlossen werden darf und damit die Eilanträge der […]