Ein aktueller Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Lüneburg) vom 30.10.2025 (Az. 8 LA 96/24) stellt klar: Berufsständische Versorgungswerke müssen schwerbehinderten Mitgliedern keine vorgezogene Altersrente ohne Abschläge gewähren. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung, wo schwerbehinderte Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig in Rente gehen können, ohne dass Rentenkürzungen erfolgen, dürfen Versorgungswerke eigene Regeln festlegen. Diese unterschiedliche […]