Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat mit Urteil vom 01.08.2025 zum Aktenzeichen 7 O 257/22 entschieden, dass auch die Verkäuferin eines Pferdes – wie bei einer Sache – wirksam ausschließen kann, für „Mängel“, also Krankheiten oder körperliche Gebrechen des Tieres einzustehen. Ein solcher Haftungsausschluss hat aber Grenzen. Kommt beim Verkauf klar zum Ausdruck, dass ein Sportpferd […]