Aufruf der RAK Berlin zur Teilnahme an „#Unteilbar“-Demonstration zulässig

Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat mit Urteil vom 19.02.2020 zum Aktenzeichen II AGH 19/18 entschieden, dass die Berliner Anwaltskammer zur Teilnahme an der Demonstration „Unteilbar – Solidarität statt Ausgrenzung, für eine offene und freie Gesellschaft“ aufrufen durfte.

Aus der Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung vom 28.02.2020 ergibt sich:

Mit seiner Klage begehrte ein Rechtsanwalt unter anderem die Feststellung, dass die Aufrufe der Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin zur Teilnahme an der #Unteilbar-Demo, die am 13.10.2018 in Berlin stattgefunden hat, rechtswidrig gewesen sei.

Der AGH Berlin hat die Klage abgelehnt.

Nach Auffassung des Anwaltsgerichtshofs ist der Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration, in der es auch um die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit ging, vom Aufgabenbereich der Kammer gedeckt. In dem Aufruf war unter anderem darauf hingewiesen worden, dass für die Berufsausübung eine offene, demokratische und freiheitliche Gesellschaft unabdingbar sei.

Die Berufung wurde nicht zugelassen.