Covid-19-Ausnahmeverordnung zu Erleichterungen für Geimpfte und Genesene passiert Rechtsausschuss

05. Mai 2021 -

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am 05.05.2021 die Verordnung der Bundesregierung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 zur Annahme empfohlen. Für die Verordnung, die am 06.05.2021 vom Bundestag verabschiedet werden soll, stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD und die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD stimmte dagegen, die FDP enthielt sich.

Aus hib – heute im bundestag Nr. 608 vom 05.05.2021 ergibt sich:

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange (SPD), erläuterte die nach seinen Worten in Rekordzeit erarbeitete Verordnung und bat um die Zustimmung der Fraktionen. Lange sagte, mit der zunehmenden Gewissheit, dass von geimpften und genesenen Personen eine geringere Ansteckungsgefahr ausgeht, eröffne sich die Möglichkeit von Erleichterungen für diese Personengruppen. Da nach den fachlichen Auskünften des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts von Genesenen und Geimpften Personen weniger Risiken für andere ausgehen als von getesteten Personen, könnten nicht nur Gleichstellungen der geimpften und genesenen Personen mit Getesteten erfolgen, sondern für erstere auch mehr Ausnahmen vorgesehen werden.

Konkret heiße das vor allem: Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten grundsätzlich nicht mehr für geimpfte und genesene Personen. Natürlich dürfe dabei der Schutz von alten Menschen und Menschen mit Behinderungen nicht aus dem Blick verloren werden, sagte Lange. Kontaktbeschränkungen sollten hier zwar fallen, es brauche aber noch Schutzkonzepte, um das soweit erforderlich abzusichern. Da es aber keinen vollständigen Schutz für geimpfte und genesene Personen gebe, blieben auch für diese insbesondere Gebote zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen und Abstandsgebote unberührt. Schließlich erhielten die Länder dort, wo sie noch Regelungskompetenzen für Gebote und Verbote haben, durch eine Öffnungsklausel die Möglichkeit, auch dort Ausnahmen für geimpfte und genesene und getestete Personen vorzusehen. Die Sperrwirkung des Bundesrechts werde mithin insoweit aufgehoben.

In der Debatte betonten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dass die „Bundesnotbremse“ erfreuliche Wirkungen zeige. Die vorgesehenen Maßnahmen seien daher verfassungsrechtlich geboten und zeigten eine Perspektive für weitere Öffnungsschritte und für mehr Freiheit. Linke und Grüne signalisierten Zustimmung, mahnten aber gleichzeitig Klarheit über die nächsten Schritte an. Ein Vertrauensverlust müsse verhindert werden. Für die FDP ist die Verordnung ein Schritt in die richtige Richtung, sie gehe aber nicht weit genug. Die AfD erklärte, massivste Grundrechtseinschränkungen pauschal für alle Menschen seien nicht hinnehmbar.

Weitere Informationen

Verordnung der Bundesregierung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 (BT-Drs. 19/29257 – PDF, 547 KB)