Fristlose Kündigung wegen der Mitnahme eines Bürostuhls ins Home-Office?

19. Januar 2022 -

Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 18.01.2022 zum Aktenzeichen 16 Ca 4198/21 über die Klage der Justitiarin und Leiterin der Stabsabteilung Recht entschieden. Es hat unter anderem die gegenüber der Klägerin ausgesprochene außerordentliche Kündigung für unwirksam befunden.

Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts vom 18.01.2022 ergibt sich:

Die Klägerin ist seit dem Jahr 2008 beim Erzbistum Köln beschäftigt. Ausweislich des Arbeitsvertrags finden auf das Arbeitsverhältnis beamtenrechtliche Regelungen Anwendung. Mit ihrer Klage wendet sich die Klägerin gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses unter anderem durch eine außerordentliche Kündigung vom 22.07.2021. Das Erzbistum Köln begründet die Kündigung mit der rechtswidrigen Mitnahme eines Bürostuhls.

Die 16. Kammer des Arbeitsgerichts Köln hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben. Die unabgesprochene Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers nach Hause stelle zwar eine Pflichtverletzung dar, die an sich eine Kündigung begründen könne. In der konkreten Situation reiche die Mitnahme des Bürostuhls aber nicht aus, um die außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Das Erzbistum habe kurz vor Ostern 2020 der Tätigkeit im Homeoffice generell Vorrang vor der Präsenztätigkeit im Büro eingeräumt, die dafür notwendige Ausstattung so kurzfristig aber nicht zur Verfügung gestellt.