Keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers bei mangelnder Rückzahlungsverpflichtung für Fortbildungsmaßnahmen durch Betriebstreue

21. März 2021 -

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 20.01.2021 zum Aktenzeichen 15 Sa 1128/20 entschieden, dass die Frage, ob eine Rückzahlungsklausel aus einem Darlehensvertrag den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt, nach den Kriterien der Rechtsprechung zu arbeitsvertraglichen Rückzahlungsklauseln bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu bemessen ist, wenn die Aus- und Fortbildungsmaßnahme auch im Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird.

In diesem Fall ist von einem einheitlichen Rechtsgeschäft auszugehen. In der Rückzahlungsverpflichtung für die Kosten eines Lehrgangs zum Erwerb einer Musterberechtigung stellt lediglich dann keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1S. 1 BGB dar, wenn dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt wird, der Rückzahlungsverpflichtung durch Betriebstreue zu entgehen.

Andernfalls würde der Arbeitnehmer durch das Auferlegung der Investitionsrisiken unangemessen benachteiligt.