Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 06.02.2024 zum Aktenzeichen 4 Sa 390/23 entschieden, dass wenn eine Zielvorgabe erst zu einem derart späten Zeitpunkt innerhalb des maßgeblichen Geschäftsjahres erfolgt, dass sie ihre Anreizfunktion nicht mehr sinnvoll erfüllen kann, sie so zu behandeln ist, als sei sie überhaupt nicht erfolgt. Ein derart später Zeitpunkt ist jedenfalls […]