Das Arbeitsgericht Braunschweig hat am 25.02.2026 Kündigungsschutzklagen von zwei Mitarbeitern, die dem Oberen Managementkreis angehören, gegen die Volkswagen AG verhandelt. Die Kläger wehren sich gegen jeweils fristlos, hilfsweise fristgerecht ausgesprochene Kündigungen vom 08.08./12.08.2025 und machen Annahmeverzugslohnansprüche für den Zeitraum nach Zugang der fristlosen Kündigungen geltend. Die Beklagte begehrt – für den Fall, dass das Gericht […]