Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07. April 2022 zum Aktenzeichen 1 BvR 1187/19 entschieden, dass ein medizinrechtlicher Streit um die Behandlung eines dementen Schmerzpatienten, dessen Sohn diese Behandlung zu beenden versuchte, was ihm nicht gelang verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Ihr Gegenstand ist vor allem die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur „Lebensverlängerung als Schaden“. Der […]