Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29.11.2022 zum Aktenzeichen 8 CN 1.22 entschieden, dass das Ziel, eine kontinuierliche Mitwirkung im Integrationsbeirat zu gewährleisten, es nicht rechtfertigt, die Wählbarkeit von Personen mit Migrationshintergrund von einem gesicherten Aufenthaltsrecht abhängig zu machen. Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 73/2022 vom 29.11.2022 ergibt sich: Im Oktober 2015 bildete der […]